BK8-22-001-A Mitteilung Nr. 2

Mitteilung Nr. 2 zur Festlegung zur Bestimmung des angemessenen finanziellen Ausgleichs für Anpassungen der Wirkleistungserzeugung oder des Wirkleistungsbezugs hinsichtlich des Umgangs mit fehlenden Börsenpreisdaten (BK8-22-001-A)

Der modifizierte Weber-Ansatz zur Vergütung der Opportunitäten aufgrund von Flexibilitätsverlusten im Intra-Day Markt und die Vergütung von Tagesspeichern benötigen die Ergebnisse der Intraday-Eröffnungsauktion derjenigen Strombörse, die die im ersten Quartal des vorangegangenen Kalenderjahres das höchste Handelsvolumen für Stundenkontrakte für die Preiszone Deutschland am Spotmarkt aufgewiesen hat.

In diesem Jahr ist mehrfach der Fall eingetreten, dass diese Intraday-Eröffnungsauktion nicht stattgefunden hat und somit kein entsprechender Preis vorliegt. Falls diese Intraday-Eröffnungsauktion nicht stattfindet, ist als Ersatzwert der stündliche Day-ahead Preis aus dem Single Day-ahead Coupling (SDAC) anzusetzen.

Wie bereits in der Anlage 1 zur Festlegung beschrieben, wird als stündlicher Day-ahead Preis immer der Preis aus dem Single Day-ahead Coupling (SDAC) angewendet. Dies gilt auch im Fall eines Decouplings einzelner Börsen.

BK8-22-001-A

Verfahrenseinleitung

Beschluss

Stand: 19.09.2024

Mastodon