BK8-21-03572-1002#1 Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode Strom (2024 bis 2028)

In dem Verwaltungsverfahren wegen Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode Strom (2024 bis 2028) hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber den Städtische Werke Netz+Service GmbH am 07.06.2024 den nachfolgenden Beschluss gefasst.

BK8-21-03572-1002#1

Stand: 09.08.2024

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