BK8-21-00971-1002#1 Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode Strom (2024 bis 2028)

In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Stadtwerke Senftenberg GmbH wegen der Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode Strom (2024 bis 2028) hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, am 26.06.2024 den nachfolgenden Beschluss gefasst.

BK8-21-00971-1002#1

Stand: 09.10.2024

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