BK8-21-00766-01 Verwaltungsverfahren nach wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos

In dem Verwaltungsverfahren wegen Genehmigung des Regulierungskontosaldos 2020 und der Verteilung durch Zu- und Abschläge auf die Erlösobergrenzen der Kalenderjahre 2022 bis 2024, hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, auf Antrag der e-werk Sachsenwald GmbH, am 25.04.2022 folgenden Beschluss gefasst:

BK8-21/00766-01

Stand: 12.09.2024

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