BK8-21-00738-1005#1 Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze 2022 auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze 2022 auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur gegenüber der Regionetz GmbH am 12.03.2025 einen Beschluss gefasst.

BK8-21-00738-1005#1

Stand: 01.09.2026

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