BK8-21-00738-1005#1 Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze 2022 auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze 2022 auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur gegenüber der Regionetz GmbH am 12.03.2025 einen Beschluss gefasst.
BK8-21-00738-1005#1
Stand: 01.09.2026