BK8-21-009-A Festlegung

Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Durchführung des Effizienzvergleichs der Elektrizitätsverteilernetzbetreiber nach §§ 12 bis 14 ARegV für die vierte Regulierungsperiode (BK8-21/009-A)

Die Bundesnetzagentur hat am 11.02.2022 nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 11 ARegV und § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 ARegV eine Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermittlung der Effizienzwerte nach §§ 12 bis 14 ARegV für die vierte Regulierungsperiode getroffen.

Alle Elektrizitätsverteilernetzbetreiber bundesweit, die nicht am vereinfachten Verfahren nach § 24 ARegV teilnehmen werden, sind aufgrund der Festlegung verpflichtet, die von der Bundesnetzagentur für die vierte Regulierungsperiode zur Ermittlung der Effizienzwerte nach §§ 12 bis 14 ARegV benötigten Last-, Struktur- und Absatzdaten in dem Umfang, wie sie in dem Erhebungsbogen vorgegeben sind, zu übermitteln. Den zu übermittelnden Daten sind die in der Anlage V1 „Definitionskatalog zur Durchführung des Effizienzvergleichs der Elektrizitätsverteilernetzbetreiber für die vierte Regulierungsperiode – Stand 07.02.2022“ enthaltenen Datendefinitionen zu Grunde zu legen.

Die Übermittlung der in dem Erhebungsbogen abgefragten Daten hat bis zum 30.04.2022 zu erfolgen. Die Daten zum Konzessionsgebiet, der versorgten Fläche und der Bevölkerungszahl sind bis zum 15.10.2022 bei der Bundesnetzagentur einzureichen.

Die Anlage V1 „Definitionskatalog zur Durchführung des Effizienzvergleichs der Elektrizitätsverteilernetzbetreiber für die vierte Regulierungsperiode – Stand 07.02.2022“ und der Erhebungsbogen (Anlage V2) sind Bestandteil des Festlegungsverfahrens.

Diese Veröffentlichung im Internet und im Amtsblatt 04/2022 der Bundesnetzagentur vom 23.02.2022 ersetzt die Zustellung des Beschlusses an die betroffenen Unternehmen gem. § 73 Abs. 1a EnWG.

Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.

Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Durchführung des Effizienzvergleichs der Elektrizitätsverteilerverteilernetzbetreiber nach §§ 12 bis 14 ARegV für die vierte Regulierungsperiode (pdf / 235 KB)

Anlage V1 – Definitionskatalog zur Durchführung des Effizienzvergleichs der Elektrizitätsverteilernetzbetreiber für die vierte Regulierungsperiode – Stand 07.02.2022“ (pdf / 4 MB)

Anlage V2 – Erhebungsbogen für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber (xlsx / 5 MB)

Weitere Schritte:

Der überwiegenden Anzahl der Elektrizitätsverteilernetzbetreiber wird ein mit individuellen Altdaten (aus dem Effizienzvergleich für die dritte Regulierungsperiode) vorbefüllter Erhebungsbogen über das Energiedatenportal (Postbox) zur Verfügung gestellt. Sofern Sie keine Benachrichtigung zu einem entsprechenden vorbefüllten Erhebungsbogen erhalten, nutzen Sie bitte den allgemeinen Erhebungsbogen gemäß der Internetveröffentlichung. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn das jeweilige Unternehmen nicht am Effizienzvergleich für die dritte Regulierungsperiode teilgenommen hat.

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt in Zusammenarbeit mit dem BDEW, in einem Webinar die Strukturdatenabfrage zu erläutern. Dieses Webinar ist für den 5. April 2022 geplant. Einzelheiten hierzu werden hier bekannt gegeben.

Einleitung und Konsultation

Stand: 14.02.2022

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