BK8-20-01645-1005#1
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, gegenüber der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH, am 09.11.2022 den nachfolgenden Beschluss gefasst:
BK8-20-01645-1005#1
Stand: 09.08.2024