BK8-20-01645-1005#1 Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, gegenüber der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH, am 09.11.2022 den nachfolgenden Beschluss gefasst:

BK8-20-01645-1005#1

Stand: 09.08.2024

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