BK8-20-00002-A Beschlusskammer 8
Feststellung einer wirksamen Verfahrensregulierung

§ 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 4 ARegV
Feststellung einer wirksamen Verfahrensregulierung der Kosten und Erlöse für Kompensationsprogramme bzw. für einen finanziellen Ausgleich für den ungewollten Austausch (BK8-20/00002-A)

Die Bundesnetzagentur hat nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 4 ARegV ein Verfahren zur Festlegung einer wirksamen Verfahrensregulierung eingeleitet. Die Festlegung betrifft Kosten und Erlöse, die im Zusammenhang mit dem ungewollten Energieaustausch zwischen Übertragungsnetzbetreibern entstehen. Hierzu wurde nachfolgende Entscheidung getroffen:

BK8-20/00002-A

Stand: 10.11.2020

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