BK8-19-03764-M2
Beschlusskammer 8
Besondere Missbrauchsaufsicht nach § 31 Abs. 1 EnWG
Einleitung eines besonderen Missbrauchsverfahrens gemäß § 31 Abs. 1 EnWG gegen die Westnetz GmbH auf Antrag der Hertener Stadtwerke GmbH
Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 31 Abs. 1 EnWG auf Antrag der Hertener Stadtwerke GmbH unter dem Aktenzeichen BK8-19/03764-M2 ein besonderes Missbrauchsverfahren gegen die Westnetz GmbH eingeleitet.
Streitgegenständlich ist die Frage, ob ein Anspruch auf Gewährung des Preiselements Netzreservekapazität besteht.
BK8-19-03764-M2
Stand: 13.06.2019