BK8-19-03764-M1 Beschlusskammer 8
Besondere Missbrauchsaufsicht nach § 31 Abs. 1 EnWG

Einleitung eines besonderen Missbrauchsverfahrens gemäß § 31 Abs. 1 EnWG gegen die Westnetz GmbH auf Antrag der Stadtwerke Erkrath GmbH

Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 31 Abs. 1 EnWG auf Antrag der Stadtwerke Erkrath GmbH unter dem Aktenzeichen BK8-19/03764-M1 ein besonderes Missbrauchsverfahren gegen die Westnetz GmbH eingeleitet.

Streitgegenständlich ist die Frage, ob ein Anspruch auf Gewährung des Preiselements Netzreservekapazität besteht.

BK8-19-03764-M1

Stand: 13.06.2019

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