BK8-19-03764-M1
Beschlusskammer 8
Besondere Missbrauchsaufsicht nach § 31 Abs. 1 EnWG
Einleitung eines besonderen Missbrauchsverfahrens gemäß § 31 Abs. 1 EnWG gegen die Westnetz GmbH auf Antrag der Stadtwerke Erkrath GmbH
Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 31 Abs. 1 EnWG auf Antrag der Stadtwerke Erkrath GmbH unter dem Aktenzeichen BK8-19/03764-M1 ein besonderes Missbrauchsverfahren gegen die Westnetz GmbH eingeleitet.
Streitgegenständlich ist die Frage, ob ein Anspruch auf Gewährung des Preiselements Netzreservekapazität besteht.
BK8-19-03764-M1
Stand: 13.06.2019