BK8-19-00260-M1 Beschlusskammer 8
Besondere Missbrauchsaufsicht nach § 31 Abs. 1 EnWG

Einleitung eines besonderen Missbrauchsverfahrens gemäß § 31 Abs. 1 EnWG gegen die TenneT TSO GmbH auf Antrag der SWM Infrastruktur GmbH

Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 31 Abs. 1 EnWG auf Antrag der SWM Infrastruktur GmbH unter dem Aktenzeichen BK8-19/00260-M1 ein besonderes Missbrauchsverfahren gegen die TenneT TSO GmbH eingeleitet.

Streitgegenständlich ist die Frage, ob ein Anspruch auf Gewährung des Preiselements Netzreservekapazität besteht.

BK8-19-00260-M1

Stand: 13.06.2019

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