BK8-18-0009-A Beschlusskammer 8


EnWG § 29 Abs. 1; ARegV §§ 32 Abs. 1 Nr. 4
Konsultation der Feststellung einer wirksamen Verfahrensregulierung; Festlegung eines verbindlichen Anreizsystems für Verlustenergie der Übertragungsnetzbetreiber und die Berücksichtigung der daraus resultierenden Kosten

Der vorliegende Festlegungsentwurf richtet sich an die regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber. Die von den Übertragungsnetzbetreibern vorgelegten freiwilligen Selbstverpflichtungen für die Beschaffung von Netzverlustenergie und den daraus resultierenden Kosten für die dritte Regulierungsperiode stellen eine wirksame Verfahrensregulierung dar.

Die Marktbeteiligten erhalten die Gelegenheit, zu dem Entwurf gemäß § 67 Abs. 1 EnWG Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen können, bevorzugt auch gemeinschaftlich, unter dem

Aktenzeichen:
BK8-18/0009-A


bis zum

Mittwoch, den 05.09.2018 (Posteingang)

zu richten an die

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
- Beschlusskammer 8 -
Aktenzeichen: "BK8-18/0009-A"
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

gesendet werden.

Anlagen
Festlegungsentwurf vom 18.07.2018 (pdf / 67 KB)
Absichtserklärung 50 Hertz Transmission GmbH (pdf / 985 KB)
Absichtserklärung der Amprion GmbH (pdf / 2 MB)
Absichtserklärung der Tennet TSO GmbH (pdf / 843 KB)
Absichtserklärung der TransnetBW (pdf / 2 MB)
Muster - Freiwillige Selbstverpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber (pdf / 145 KB)

BK8-18/0009-A

Festlegung zur Konsultation

Stand: 23.07.2018

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