BK8-18-0007-A Beschlusskammer 8


EnWG § 29 Abs. 1; ARegV §§ 32 Abs. 1 Nr. 4
Konsultation der Feststellung zur Beschaffung und Vergütung von Redispatch-Maßnahmen nach §§ 13 Abs. 1 Nr. 2 und 13a EnWG

Der vorliegende Festlegungsentwurf richtet sich an die regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber. Die von den Übertragungsnetzbetreibern vorgelegten freiwilligen Selbstverpflichtungen zur Bestimmung der Erforderlichkeit und des Umfangs von Redispatch-Maßnahmen nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 EnWG und deren Vergütung nach § 13a EnWG stellen eine wirksame Verfahrensregulierung dar.

Die Marktbeteiligten erhalten die Gelegenheit, zu dem Entwurf gemäß § 67 Abs. 1 EnWG Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen können, bevorzugt auch gemeinschaftlich, unter dem

Aktenzeichen:
BK8-18/0007-A


bis zum

Mittwoch, den 05.09.2018 (Posteingang)

zu richten an die

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
- Beschlusskammer 8 -
Aktenzeichen: "BK8-18/0007-A"
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

gesendet werden.

Anlagen
Festlegungsentwurf vom 18.07.2018 (pdf / 69 KB)
Absichtserklärungen der Übertragungsnetzbetreiber (pdf / 2 MB)
FSV der Übertragungsnetzbetreiber (pdf / 177 KB)

BK8-18/0007-A

Festlegung zur Konsultation

Stand: 19.07.2018

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