BK8-18-0007-A
Beschlusskammer 8
EnWG § 29 Abs. 1; ARegV §§ 32 Abs. 1 Nr. 4
Konsultation der Feststellung zur Beschaffung und Vergütung von Redispatch-Maßnahmen nach §§ 13 Abs. 1 Nr. 2 und 13a EnWG
Der vorliegende Festlegungsentwurf richtet sich an die regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber. Die von den Übertragungsnetzbetreibern vorgelegten freiwilligen Selbstverpflichtungen zur Bestimmung der Erforderlichkeit und des Umfangs von Redispatch-Maßnahmen nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 EnWG und deren Vergütung nach § 13a EnWG stellen eine wirksame Verfahrensregulierung dar.
Die Marktbeteiligten erhalten die Gelegenheit, zu dem Entwurf gemäß § 67 Abs. 1 EnWG Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen können, bevorzugt auch gemeinschaftlich, unter dem
Aktenzeichen:
BK8-18/0007-A
bis zum
Mittwoch, den 05.09.2018 (Posteingang)
zu richten an die
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
- Beschlusskammer 8 -
Aktenzeichen: "BK8-18/0007-A"
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
gesendet werden.
Anlagen
Festlegungsentwurf vom 18.07.2018 (pdf / 69 KB)
Absichtserklärungen der Übertragungsnetzbetreiber (pdf / 2 MB)
FSV der Übertragungsnetzbetreiber (pdf / 177 KB)
BK8-18/0007-A
Stand: 19.07.2018