BK8-18-0007-A Beschlusskammer 8


Konsultation der Aufhebung und Neufestlegung der Feststellung zur Beschaffung und Vergütung von Redispatch-Maßnahmen nach §§ 13 Abs. 1 Nr. 2 und 13a EnWG

Mit Beschluss vom 10.10.2018 hat die Bundesnetzagentur eine Festlegung zur wirksamen Verfahrensregulierung der Kosten und Erlöse bzw. Erträge aus der Beschaffung und Vergütung von Redispatch-Maßnahmen nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 EnWG getroffen (Aktenzeichen: BK8-18-0007-A).

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf haben die Kraftwerksbetreiber Uniper Kraftwerke GmbH, Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG und Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG, Statkraft Markets GmbH und Knapsack Kraftwerk GmbH & Co. KG Beschwerde gegen die Festlegung eingelegt (Aktenzeichen: VI-3 Kart 894/18 (V) bis 897/18 (V)).

In allen vier Verfahren hat das Oberlandesgericht die Festlegung der Bundesnetzagentur mit Urteil vom 12.08.2020 teilweise aufgehoben. Dagegen haben die Bundesnetzagentur und die Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH und TransnetBW GmbH Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt

Im Lichte der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben die Kraftwerksbetreiber, die Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur intensive Vergleichsverhandlungen zur Behandlung des anteiligen Werteverbrauchs beim positiven und negativen Redispatch geführt.

Zur Umsetzung der Ergebnisse dieser Verhandlungen haben die Übertragungsnetzbetreiber Entwürfe geänderter freiwilliger Selbstverpflichtungen zur Bestimmung der Erforderlichkeit und des Umfangs von Redispatch-Maßnahmen nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 EnWG und deren Vergütung nach § 13a EnWG vorgelegt, die eine wirksame Verfahrensregulierung darstellen.

Die Marktbeteiligten erhalten die Gelegenheit, zu dem Entwurf der Aufhebung und Neufestlegung gemäß § 67 Abs. 1 EnWG Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen können, bevorzugt auch gemeinschaftlich, unter dem

Aktenzeichen:
BK8-18/0007-A


bis zum

Mittwoch, den 28. April 2021

an die

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
- Beschlusskammer 8 -
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

gesendet werden.

Anlagen
Festlegungsentwurf vom 17.03.2021 (pdf / 104 KB)
Absichtserklärung der Übertragungsnetzbetreiber (pdf / 559 KB)
Foliensatz zum Ergebnis der Vergleichsgespräche (pdf / 483 KB)
FSV Entwürfe der Übertragungsnetzbetreiber (pdf / 331 KB)

BK8-18/0007-A

Festlegung zur Konsultation

Stand: 17.03.2021

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