BK8-18-0007-A Beschlusskammer 8


Feststellung einer wirksamen Verfahrensregulierung der Kosten und Erlösen bzw. Erträgen aus der Beschaffung und Vergütung von Redispatch-Maßnahmen nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 EnWG

Die vorliegende Festlegung richtet sich an die vier regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber. Die von den Übertragungsnetzbetreibern vorgelegten freiwilligen Selbstverpflichtungen zur Bestimmung der Erforderlichkeit und des Umfangs von Redispatch-Maßnahmen nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 EnWG und deren Vergütung nach § 13a EnWG stellen danach eine wirksame Verfahrensregulierung dar.

Folgende Unternehmen wurden gemäß § 66 Abs. 2 Nr. 3 EnWG beigeladen:

- EnBW Energie Baden-Württemberg AG
- Energie SaarLorLux AG
- ENGIE Deutschland AG
- ENGIE Kraftwerk Farge GmbH & Co.KGaA
- ENGIE Kraftwerk Wilhelmshaven Betriebs GmbH & Co.KGaA
- ENGIE Kraftwerk Zolling GmbH & Co.KGaA
- Statkraft Markets GmbH
- Knapsack Kraftwerk GmbH & Co.KG
- UNIPER Kraftwerke GmbH
-Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co.KG
-Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co.KG

Da die Festlegung gegenüber einer Vielzahl betroffener Übertragungsnetzbetreiber und Marktteilnehmer erfolgt, nimmt die Beschlusskammer, in Ausübung des ihr nach § 73 Abs.1a Satz 1 EnWG zustehenden Ermessens, eine öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung vor. Die öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass der verfügende Teil der Entscheidung, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Veröffentlichung der vollständigen Entscheidung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur und im Amtsblatt der Bundesnetzagentur bekannt gemacht werden (§ 73 Abs.1a Satz 2 EnWG). Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs.1a Satz 3 EnWG mit dem Tage als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zwei Wochen verstrichen sind.
Die Festlegung und die freiwilligen Selbstverpflichtungen sind auch auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht (bundesnetzagentur.de → „Beschlusskammern“ → „Beschlusskammer 8“ → „Allgemeinfestlegungen“).

Anlagen
- Freiwillige Selbstverpflichtungen

- BK8-18-0007-A_Branchenleitfaden_BDEW (PDF / 22 MB)
- BK8-18-0007-A_Weber-Gutachten (PDF / 12 MB)

BK8-18/0007-A

Stand: 10.10.2018

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