BK8-17-0010-A
Beschlusskammer 8
§ 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr. 11, 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 ARegV;
Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermittlung der Effizienzwerte nach §§ 12 bis 14 ARegV für die dritte Regulierungsperiode – ergänzende Datenerhebung – (BK8-17/0010-A)
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren gemäß § 29 Abs. 1 EnWG zur Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermittlung der Effizienzwerte nach §§ 12 bis 14 ARegV für die dritte Regulierungsperiode – ergänzende Datenerhebung – (BK8-17/0010-A). Hierzu wurde nachfolgende Entscheidung getroffen:
Anlage
Erhebungsbogen Datenerhebung Effizienzvergleich Strom – ergänzende Datenerhebung
BK8-17-0010-A
Stand: 22.02.2018