BK8-17-0003-A
Beschlusskammer 8
§ 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 11, § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 ARegV;
Einleitung eines Verfahrens hinsichtlich der Datenerhebung zur Durchführung der relativen Referenznetzanalyse für die dritte Regulierungsperiode gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern
Die Bundesnetzagentur hat nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 11 ARegV und § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 ARegV ein Verfahren hinsichtlich der Datenerhebung zur Durchführung der relativen Referenznetzanalyse für die dritte Regulierungsperiode gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern eröffnet.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK8-17/0003-A geführt.
Stand: 04.10.2017