BK8-17-0003-A Beschlusskammer 8

§ 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 11, § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 ARegV;

Einleitung eines Verfahrens hinsichtlich der Datenerhebung zur Durchführung der relativen Referenznetzanalyse für die dritte Regulierungsperiode gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern

Die Bundesnetzagentur hat nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 11 ARegV und § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 ARegV ein Verfahren hinsichtlich der Datenerhebung zur Durchführung der relativen Referenznetzanalyse für die dritte Regulierungsperiode gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern eröffnet.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK8-17/0003-A geführt.

Entscheidung

Stand: 04.10.2017

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