BK8-16-1294_MO1
Beschlusskammer 8
Missbrauchsverfügungen
Einleitung eines besonderen Missbrauchsverfahrens gemäß § 30 EnWG gegen die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH von Amts wegen
Die Verfahrenseinleitung erfolgt aufgrund des bisherigen Vorbringens der Beteiligten im besonderen Missbrauchsverfahren BK8-15/1295-M01. Das neu eingeleitete Verfahren wird mit dem bereits laufenden Verfahren nach § 31 EnWG unter dem neuen, einheitlichen Aktenzeichen BK8-16/1294-M01 verbunden, da ein einheitlich zu beurteilender Sachverhalt zu Grunde liegt.
Gegenstand des Verfahrens ist die Berechnung der Entgelte für dezentrale Einspeisung gem. § 18 StromNEV, konkret die für die Berechnung maßgebliche Netz- oder Umspannebene sowie die Einbeziehung der Netzreservekapazität.
BK8-16-1294-M01
Stand: 04.05.2016