BK8-16-1294_MO1 Beschlusskammer 8
Missbrauchsverfügungen

Einleitung eines besonderen Missbrauchsverfahrens gemäß § 30 EnWG gegen die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH von Amts wegen

Die Verfahrenseinleitung erfolgt aufgrund des bisherigen Vorbringens der Beteiligten im besonderen Missbrauchsverfahren BK8-15/1295-M01. Das neu eingeleitete Verfahren wird mit dem bereits laufenden Verfahren nach § 31 EnWG unter dem neuen, einheitlichen Aktenzeichen BK8-16/1294-M01 verbunden, da ein einheitlich zu beurteilender Sachverhalt zu Grunde liegt.

Gegenstand des Verfahrens ist die Berechnung der Entgelte für dezentrale Einspeisung gem. § 18 StromNEV, konkret die für die Berechnung maßgebliche Netz- oder Umspannebene sowie die Einbeziehung der Netzreservekapazität.


BK8-16-1294-M01

Stand: 04.05.2016

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