BK8-15-001
Beschlusskammer 8
Festlegung über die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren gem. § 29 Abs. 1 EnWG zur Festlegung über die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV abgeschlossen. Hierzu wurde nachfolgende Entscheidung getroffen:
Festlegung über die Datenerhebung zur Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit Strom nach den §§ 19 und 20 ARegV (BK8-15/001): Festlegung (pdf / 3 MB)
Die Anlage 1 kann hier Festlegung_Anlage 1 (xlsx / 122 KB) abgerufen werden.
BK8-15-001
Stand: 09.06.2016