BK8-13-002 EnWG § 29 Abs. 1, ARegV § 32 Abs. 1 Nr. 6, Festlegung über die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren gem. § 29 Abs. 1 EnWG zur Festlegung über die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV, abgeschlossen. Hierzu wurden nachfolgende Entscheidungen getroffen:
- Festlegung über die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV
BK8-13-002 (pdf / 3 MB)
- Festlegung über die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 für die Landesregulierungsbehörde des Landes Berlin
BK8-13-003 (pdf / 3 MB)
- Festlegung über die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV für die Landesregulierungsbehörde des Landes Bremen
BK8-13-004 (pdf / 3 MB)
- Festlegung über die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV für die Landesregulierungsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern
BK8-13-005 (pdf / 3 MB)
- Festlegung über die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV für die Landesregulierungsbehörde des Landes Niedersachsen
BK8-13-006 (pdf / 3 MB)
- Festlegung über die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV für die Landesregulierungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein
BK8-13-007 (pdf / 3 MB)
- Festlegung über die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV für die Landesregulierungsbehörde des Landes Thüringen hinsichtlich
BK8-13-008 (pdf / 4 MB)
- Festlegung über die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV für die Landesregulierungsbehörde des Landes Brandenburg hinsichtlich
BK8-13-009 (pdf / 3 MB)
Gemeinsame Anlage zu den einzelnen Festlegungen
BK8-13-002bis009
Stand: 20.11.2013