BK8-13-001 Beschlusskammer 8
Festlegung nach § 29 EnWG
EnWG § 29 Abs. 1, ARegV § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 4,
Festlegung über die Datenerhebung zur Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit Strom nach den §§ 19 und 20 ARegV
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren gem. § 29 Abs. 1 EnWG zur Festlegung über die Datenerhebung zur Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit Strom nach den §§ 19 und 20 ARegV, abgeschlossen. Hierzu wurde nachfolgende Entscheidung getroffen:
- Festlegung über die Datenerhebung zur Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit Strom nach den §§ 19 und 20 ARegV
Diese Entscheidung sowie die Anlage 1 können ab dem 08.05.2013 auf der Homepage http://www.bundesnetzagentur.de der Bundesnetzagentur abgerufen werden.
Festlegung/Beschluss (pdf / 3 MB)
BK8-13-001
Stand: 08.05.2013