BK8-11-002 Festlegung über den Beginn der Anwendung, die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV

EnWG § 29 Abs. 1, ARegV § 32 Abs. 1 Nr. 6
Festlegung über den Beginn der Anwendung, die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV

Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren gem. § 29 Abs. 1 EnWG zur Festlegung über den Beginn der Anwendung, die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV, abgeschlossen. Hierzu wurden nachfolgende Entscheidungen getroffen:

  • Festlegung über den Beginn der Anwendung, die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV (BK8-11/002)
  • Festlegung über den Beginn der Anwendung, die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 für die Landesregulierungsbehörde des Landes Berlin (BK8-11/003)
  • Festlegung über den Beginn der Anwendung, die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV für die Landesregulierungsbehörde des Landes Bremen (BK8-11/004)
  • Festlegung über den Beginn der Anwendung, die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV für die Landesregulierungsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern (BK8-11/005)
  • Festlegung über den Beginn der Anwendung, die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV für die Landesregulierungsbehörde des Landes Niedersachsen (BK8-11/006)
  • Festlegung über den Beginn der Anwendung, die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV für die Landesregulierungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein (BK8-11/007)
  • Festlegung über den Beginn der Anwendung, die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV für die Landesregulierungsbehörde des Landes Thüringen hinsichtlich (BK8-11/008)

Entscheidungen

BK8-11-002_Konzept Bund_BF (pdf / 4 MB)
BK8-11-003_Konzept Berlin_BF (pdf / 4 MB)
BK8-11-004_Konzept Bremen_BF (pdf / 4 MB)
BK8-11-005_Konzept Mecklenburg-Vorpommern_BF (pdf / 4 MB)
BK8-11-006_Konzept Niedersachsen_BF (pdf / 4 MB)
BK8-11-007_Konzept Schleswig-Holstein_BF (pdf / 4 MB)
BK8-11-008_Konzept Thüringen_BF (pdf / 4 MB)

Stand: 08.06.2011

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