BK8-11-001 Festlegung über die Datenerhebung zur Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit Strom nach den §§ 19 und 20 ARegV

Festlegungen nach § 29 EnWG

EnWG § 29 Abs. 1, ARegV § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 4, Festlegung über die Datenerhebung zur Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit Strom nach den §§ 19 und 20 ARegV

Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren gem. § 29 Abs. 1 EnWG zur Festlegung über die Datenerhebung zur Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit Strom nach den §§ 19 und 20 ARegV, abgeschlossen. Hierzu wurde nachfolgende Entscheidung getroffen:

Festlegung (pdf / 2 MB)

Anlage 1 (xls / 376 KB)

Stand: 21.04.2011

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