BK7-10-016 Festlegungsverfahren

Die Beschlusskammer 7 hat am 15.03.2010 unter dem Aktenzeichen BK7-10-016 ein Festlegungsverfahren gemäß § 29 EnWG i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr. 4, 11 Abs. 2 Satz 3 und 4 ARegV für eine wirksame Verfahrensregulierung betreffend die Beschaffung von Lastflusszusagen für die Marktgebietskooperation NetConnect Germany durch die GRTgaz Deutschland GmbH eingeleitet.

§ 11 Abs. 2 Satz 3 ARegV sieht die Möglichkeit vor, Kosten, die sich aus Maßnahmen des Netzbetreibers ergeben, als dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten zu behandeln, soweit diese einer wirksamen Verfahrensregulierung unterliegen. Eine wirksame Verfahrensregulierung liegt nach § 11 Abs. 2 Satz 4 ARegV vor, soweit eine umfassende Regulierung des betreffenden Bereichs durch vollziehbare Entscheidung der Regulierungsbehörden oder freiwillige Selbstverpflichtungen der Netzbetreiber erfolgt ist und die Regulierungsbehörde dies nach § 32 Abs. 1 Nr. 4 ARegV festgelegt hat.

Die GRTgaz Deutschland GmbH hat eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Beschaffung von Lastflusszusagen für die Marktgebietskooperation NetConnect Germany erarbeitet und der Beschlusskammer am 11.03.2010 vorgelegt. In dem Entwurf hat sich die GRTgaz Deutschland GmbH sowohl zu einer transparenten Ermittlung der Erforderlichkeit der Lastflusszusagen als auch zu einer marktorientierten, diskriminierungsfreien und transparenten Beschaffung der erforderlichen Lastflusszusagen verpflichtet (siehe Veröffentlichung auf der Internetseite der Beschlusskammer 7).

Anlagen:

Verfahrenseinleitung FSV

Freiwillige Selbstverpflichtung der GRTgaz Deutschland GmbH

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Stand: 15.03.2010

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