BK7-09-014 Beschlusskammer 7

Entscheidung gegen die E.ON Bayern AG und E.ON Energie AG wegen Nichteinhaltung von Entflechtungsvorgaben

In dem Verwaltungsverfahren wegen Nichteinhaltung von Entflechtungsvorgaben hat die Beschlusskammer 7 am 03.02.2012 den folgenden Beschluss gefasst:

BK7-09-014

Stand: 09.03.2012

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