BK7-09-013 Verfahren der Beschlusskammer 7

Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von Veröffentlichungspflichten gem. Art. 6 EG Fernleitungsverordnung

In dem Verwaltungsverfahren wegen eines Antrages auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Veröffentlichungspflichten nach Art. 6 Abs. 5 Fernleitungsverordnung der Gasunie Deutschland Transport Service GmbH, Pelikanplatz 5, 30177 Hannover, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführung, hat die Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 21.12.2009 den nachfolgenden Beschluss gefasst:

BK7-09-013

Stand: 22.02.2013

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