BK7-09-009 Verfahren der Beschlusskammer 7
Entscheidungen

Beschluss zum Antrag gem.Art.6 EG-Fernleitungsverordnung auf Ausnahme von Veröffentlichungspflichten

Die Beschlusskammer hat am 12.11.2009 entschieden, der Ontras-VNG Gastransport GmbH eine Genehmigung für die Ausnahme von den Veröffentlichungspflichten nach Art. 6 Abs. 5 Fernleitungsverordnung u.a. für die Ausspeisezone Wittenberg zu erteilen.

Mit Schreiben vom 06.01.2010 teilte die Ontras-VNG Gastransport GmbH mit, dass die Ausspeisezone Wittenberg seit dem 01.01.2010 in "NAP SKW Piesteritz" umbenannt worden sei.

Der Beschlusstext ist der Anlage zu entnehmen.

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Nachtrag vom 03.02.2010

Mit Schreiben vom 26.01.2010 teilte die Ontras-VNG Gastransport GmbH mit, dass für den Einspeisepunkt EEG UGS Peckensen durch die Änderung der Anzahl der Netznutzer mit Wirkung zum 01.02.2010 die Voraussetzungen für die Einschränkung von Veröffentlichungspflichten nach Art. 6 Abs. 5 EG-Fernleitungsverordnung nicht mehr vorliegen.

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Beschluss (pdf / 774 KB)

Stand: 13.01.2010

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