BK7-09-008 Verfahren der Beschlusskammer 7
Entscheidungen

Beschluss zum Antrag gem. Art. 6 EG-Fernleitungsverordnung auf Ausnahme von Veröffentlichungspflichten

Die Beschlusskammer hat am 16.12.2009 entschieden, der Thyssengas GmbH teilweise eine Genehmigung für die Ausnahme von den Veröffentlichungspflichten nach Art. 6 Abs. 5 Fernleitungsverordnung zu erteilen.

Mit Schreiben vom 20.01.2010 teilte die Thyssengas GmbH der Beschlusskammer mit, dass sie auf Anregung eines Transportkunden rückwirkend zum 01.10.2009 ganz überwiegend auf die genehmigte Einschränkung der Veröffentlichung verzichtet. Dies betrifft alle Punkte bis auf den Ausspeisepunkt SIG Combibloc.

BK7-09-008

BK7-09-008 (pdf / 787 KB)

Stand: 28.01.2010

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