BK7-09-004 Beschlusskammer 7 - Netzzugang

EnWG § 29, ARegV §§ 32 Abs. 1 Nr. 4, 11 Abs. 2 Satz 3 und 4;
Festlegungsverfahren für eine wirksame Verfahrensregulierung

In dem Verwaltungsverfahren wegen der Festlegung einer wirksamen Verfahrensregulierung betreffend die Beschaffung von Lastflusszusagen für die Marktgebietskooperation NetConnect Germany hat die Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, am 27.11.2009 beschlossen:

  1. Das Verfahren zur Ermittlung und Beschaffung der erforderlichen Lastflusszusagen für die netzbetreiberübergreifende Marktgebietskooperation NetConnect Germany durch die Betroffene wird entsprechend der in der Anlage zu diesem Beschluss beigefügten freiwilligen Selbstverpflichtung vom 21.10.2009 als wirksam verfahrensreguliert festgelegt.

    Hinweis: Die entsprechenden Kosten und Erlöse gelten damit als dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile im Sinne des § 11 Abs. 2 S. 3 und 4 ARegV.

  2. Die Festlegung ist bis zum 31.12.2012 befristet.

  3. Ein Widerruf bleibt vorbehalten.

  4. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

BK7-09-004

Anlage:
Freiwillige Selbstverpflichtung der GVS Netz GmbH (pdf / 2 MB)

Verfahrenseinleitung

Stand: 07.05.2010

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