BK7-08-007 Ausnahme von den Veröffentlichungspflichten nach Art. 6 Abs. 5 Fernleitungsverordnung

Energiewirtschaft

Antrag auf Aufhebung des Beschlusses BK7-08-010

Die Beschlusskammer hat am 22.08.2008 entschieden, der ONTRAS - VNG Gastransport GmbH teilweise eine Genehmigung für die Ausnahme von den Veröffentlichungspflichten nach Art. 6 Abs. 5 Fernleitungsverordnung zu erteilen.

Die erteilte Ausnahmegenehmigung ist für die Einspeisepunkte UGS Bad Lauchstädt und Deutschneudorf ab dem 01.10.2008 entfallen.

-BK7-08-007-

Beschluss BK7-08-007 (pdf / 3 MB)

Stand: 24.11.2009

Mastodon