BK7-08-007
Ausnahme von den Veröffentlichungspflichten nach Art. 6 Abs. 5 Fernleitungsverordnung
Energiewirtschaft
Antrag auf Aufhebung des Beschlusses BK7-08-010
Die Beschlusskammer hat am 22.08.2008 entschieden, der ONTRAS - VNG Gastransport GmbH teilweise eine Genehmigung für die Ausnahme von den Veröffentlichungspflichten nach Art. 6 Abs. 5 Fernleitungsverordnung zu erteilen.
Die erteilte Ausnahmegenehmigung ist für die Einspeisepunkte UGS Bad Lauchstädt und Deutschneudorf ab dem 01.10.2008 entfallen.
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Beschluss BK7-08-007 (pdf / 3 MB)
Stand: 24.11.2009