BK7-08-004 Ausnahme von Veröffentlichungspflichten nach Art. 6 Abs. 5 Fernleitungsverordnung

Energiewirtschaft

Die Beschlusskammer hat am 03.07.2008 entschieden, der ExxonMobil Fernleitungsnetz GmbH (Rechtsnachfolge durch Gasunie Deutschland Transport Services GmbH) teilweise eine Genehmigung für die Ausnahme von den Veröffentlichungspflichten nach Art. 6 Abs. 5 Fernleitungsverordnung zu erteilen.

Die erteilte Ausnahmegenehmigung ist für die Einspeisepunkte Doetlingen UE H, UGS Doetlingen und Doetlingen UE L und für die Ausspeisepunkte UGS Doetlingen, Nordlohne, Altenesch, Heerstedt und Drohne ab dem 01.07.2008 bzw. für den Ausspeisepunkt Reiningen ab dem 01.10.2008 entfallen.

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Beschluss BK7-08-004 EMFG (pdf / 2 MB)

Stand: 24.11.2009

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