BK7-07-017 Ausnahme von Veröffentlichungspflichten nach Art. 6 Abs. 5 Fernleitungsverordnung

Energiewirtschaft

Die Beschlusskammer hat am 03.07.2008 entschieden, der BEB Transport und Speicher Service GmbH, (Rechtsnachfolge durch Gasunie Deutschland Transport Services GmbH) teilweise eine Genehmigung für die Ausnahme von den Veröffentlichungspflichten nach Art. 6 Abs. 5 Fernleitungsverordnung zu erteilen.

Die erteilte Ausnahmegenehmigung ist für den Ausspeisepunkt Dalum Rull ab dem 01.01.2008, für den Einspeisepunkt Doetlingen UE H und für die Ausspeisepunkte Altenesch und Heerstedt ab dem 01.07.2008 bzw. für die Ausspeisepunkte Reiningen und UGS Nuettermoor H ab dem 01.10.2008 entfallen.

-BK7-07-017-

Beschluss (pdf / 2 MB)

Stand: 24.11.2009

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