BK7-07-016 Ausnahme von Veröffentlichungspflichten nach Art. 6 Abs. 5 Fernleitungsverordnung

Energiewirtschaft

Die Beschlusskammer hat am 03.07.2008 entschieden, der EWE Netz GmbH keine Genehmigung für die Ausnahme von den Veröffentlichungspflichten nach Art. 6 Abs. 5 Fernleitungsverordnung zu erteilen.

-BK7-07-016-

Beschluss (pdf / 4 MB)

Stand: 24.11.2009

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