BK7-07-016 Ausnahme von Veröffentlichungspflichten nach Art. 6 Abs. 5 Fernleitungsverordnung
Energiewirtschaft
Die Beschlusskammer hat am 03.07.2008 entschieden, der EWE Netz GmbH keine Genehmigung für die Ausnahme von den Veröffentlichungspflichten nach Art. 6 Abs. 5 Fernleitungsverordnung zu erteilen.
-BK7-07-016-
Stand: 24.11.2009