BK7-07-009 Ausnahme von Veröffentlichungspflichten nach Art. 6 Abs. Fernleitungsverordnung
Energiewirtschaft
Die Beschlusskammer hat am 03.07.2008 entschieden, der Statoil Hydro Deutschland GmbH, Rechtsnachfolgerin der Hydro Energie Deutschland GmbH teilweise eine Genehmigung für die Ausnahme von den Veröffentlichungspflichten nach Art. 6 Abs. 5 Fernleitungsverordnung zu erteilen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag der vormaligen Hydro Energie Deutschland GmbH die Punkte Exit Salzwedel und Entry Emden beinhaltete. Die Punkte Salzwedel und Emden, für die eine Ausnahmegenehmigung in dem Verfahren BK7-07-009 erteilt worden ist, werden in dem Online Booking System der StatoilHydro Deutschland GmbH unter der Bezeichnung Steinitz bzw. Dornum geführt.
Die erteilte Ausnahmegenehmigung ist für den Einspeisepunkt Dornum (bzw. Emden) ab dem 01.04.2007 und für den Ausspeisepunkt Steinitz (bzw. Salzwedel) ab dem 01.08.2008 entfallen.
-BK7-07-009-
Stand: 24.11.2009