BK7-07-005 Ausnahme von Veröffentlichungspflichten nach Art. 6 Abs. Fernleitungsverordnung

Energiewirtschaft

Die Beschlusskammer hat am 03.07.2008 entschieden, der Wingas Transport GmbH & Co. KG teilweise eine Genehmigung für die Ausnahme von den Veröffentlichungspflichten nach Art. 6 Abs. 5 Fernleitungsverordnung zu erteilen.

-BK7-07-005-

Beschluss (PDF / 8 MB)

Stand: 24.11.2009

Mastodon