BK7-06-013 Verfahren der Beschlusskammer 7
Entscheidungen

Verlängerung der Frist zur Ermöglichung des elektronischen Datenaustauschs mit den Transportkunden im Rahmen des Lieferantenwechsels

In dem Verwaltungsverfahren
wegen Verlängerung der Frist zur Ermöglichung des elektronischen Datenaustauschs mit den Transportkunden im Rahmen des Lieferantenwechsels

Verfahrensbeteiligte:
Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbH, Hafenplatz 2, 48155 Münster gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführung,

- Antragstellerin -

hat die Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch ihren Präsidenten Matthias Kurth,
durch ihren Vorsitzenden Kurt Schmidt,
ihren Beisitzer Christian Mielke und
ihren Beisitzer Dr. Chris Mögelin

am 18.08.2006 beschlossen:

Der Antrag wird abgelehnt

- BK7-06-013 -


Beschluss BK7-06-013 (pdf / 44 KB)

Stand: 30.11.2009

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