BK7-25-01-001 Verfahren der Beschlusskammer 7

Verfahren zur Änderung der Genehmigung der Methodik zur Ausgestaltung der Umlage nach § 35e EnWG

Die Beschlusskammer 7 hat am 03.01.2025 auf Antrag des Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH (THE) ein Verfahren zur Änderung des Beschlusses vom 29.07.2022 (Az. BK7-22-052; Genehmigung der Methodik zur Ausgestaltung der Umlage nach § 35e EnWG) eingeleitet. Hintergrund des Antrages ist das Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes am 31.12.2024. Mit Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung wurde gesetzlich festgelegt, dass der Marktgebietsverantwortliche ab dem 01.01.2025 die Gasspeicherumlage ausschließlich auf die täglich aus einem Bilanzkreis an Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung sowie an Entnahmestellen mit standardisierten Lastprofilen physikalisch ausgespeisten Mengen erheben darf. Mit ihrem Antrag begehrt die THE die Anpassung der Genehmigung der Methodik zur Ausgestaltung der Umlage nach § 35e EnWG entsprechend der vorgenannten Gesetzesänderung. Weitergehende inhaltliche Anpassungen der genehmigten Methodik sind nicht beantragt. Das Verfahren richtet sich an den Marktgebietsverantwortlichen THE.

Anlagen

THE Änderungsantrag Methodik zur Ausgestaltung der Gasspeicherumlage (pdf / 215 KB)

THE Änderungsfassung Konzept (pdf / 444 KB)

THE Lesefassung Konzept (pdf / 444 KB)

Weitere Dokumente

Beschluss vom 29.07.2022

Änderungsbeschluss vom 12.03.2024


BK7-25-01-001

Stand: 06.01.2025

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