BK7-24-01-015 Verfahren der Beschlusskammer 7

Festlegungsverfahren in Sachen Wasserstoff Kapazitäten Grundmodell und Abwicklung des Netzzugangs
hier: Gemeinsame Einleitungsverfügung und 1. Konsultation

Die Beschlusskammer 7 hat am 03.07.2024 unter dem Aktenzeichen BK7-24-01-015 ein Festlegungsverfahren in Sachen Wasserstoff Kapazitäten Grundmodell und Abwicklung des Netzzugangs (WaKandA) eingeleitet. Das Festlegungsverfahren richtet sich an die Betreiber von Wasserstoffnetzen im Sinne des § 3 Nr. 10b EnWG, sofern auf diese die Vorschriften der §§ 28k bis 28o EnWG Anwendung finden, vgl. § 28j Abs. 1 EnWG.

Mit der Einleitungsverfügung stellt die Beschlusskammer konkrete Vorschläge für ein Kapazitäten Grundmodell und zur Abwicklung des Netzzugangs zur Konsultation („1. Konsultation“).

Stellungnahmen können bis zum 30.08.2024 an die Beschlusskammer gerichtet werden. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem anliegenden Einleitungsdokument.

Anlagen
Gemeinsame Einleitungsverfügung
Formblatt Konsultation WaKandA (BK7-24-01-015)

BK7-24-01-015

Stand: 03.07.2024

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