BK7-24-01-014
Verfahren der Beschlusskammer 7
Festlegungsverfahren in Sachen Wasserstoff Ausgleichs- und Bilanzierungsgrundmodell
Die Beschlusskammer 7 hat am 03.07.2024 unter dem Aktenzeichen BK7-24-01-014 ein Festlegungsverfahren in Sachen Wasserstoff Ausgleichs- und Bilanzierungsgrundmodell (WasABi) eingeleitet. Das Festlegungsverfahren richtet sich an die Betreiber von Wasserstoffnetzen im Sinne des § 3 Nr. 10b EnWG, sofern auf diese die Vorschriften der §§ 28k bis 28o EnWG Anwendung finden, vgl. § 28j Abs. 1 EnWG.
Mit der Einleitungsverfügung stellt die Beschlusskammer konkrete Vorschläge für ein Wasserstoff Ausgleichs- und Bilanzierungsgrundmodell zur Konsultation („1. Konsultation“).
Anlagen
Gemeinsame Einleitungsverfügung (pdf / 1 MB)
Formblatt Konsultation WasABi (BK7-24-01-014) (docx / 26 KB)
Link zur englischen Seite des Verfahren
1. Konsultation
Beiladung
Am 28. November 2024 wurde zudem die RWE Generation SE zu dem Verfahren beigeladen.
Beiladungsbeschluss zu dem Festlegungsverfahren WasABi in Sachen Wasserstoff Ausgleichs- und Bilanzierungsgrundmodell:
Beiladungsbeschluss BK7-24-01-014-B01 (pdf / 662 KB)
2. Konsultation
Die Beschlusskammer 7 hat nach Auswertung der Stellungnahmen einen Tenorentwurf der beabsichtigten Festlegung erstellt:
2. Konsultation WasABI (pdf / 835 KB)
Formblatt_WasABi_2. Konsultation (docx / 26 KB)
Die Beschlusskammer gibt allen Marktteilnehmern Gelegenheit bis zum 28.02.2025 zu dem Tenorentwurf und den weiteren Erwägungen im zweiten Konsultationsdokument Stellung zu nehmen. Verwenden Sie für Ihre Stellungnahme bitte das entsprechende Formblatt.
Die Beschlusskammer bietet den Marktteilnehmern im Rahmen der 2. Konsultation einen Termin für einen Branchendialog an, der am 20.02.2025 in den Räumlichkeiten der Bundesnetzagentur stattfinden wird. In dem Termin sollen die Inhalte beider Festlegungen (WasAbi und WaKandA) thematisiert werden.
Bei Interesse an einer Teilnahme, melden Sie sich bitte bis 17.01.2025 über die E-Mailadresse BK7.Wasserstoff@BNetzA.de an.
Wir bitten Sie, die Anzahl der Anmeldungen pro Verband auf 3 und pro Unternehmen auf 2 Personen zu beschränken. Aufgrund der begrenzten räumlichen Möglichkeiten kann die Teilnahme nicht garantiert werden.
BK7-24-01-014
Stand: 19.12.2024