BK7-24-01-003 Verfahren der Beschlusskammer 7

Verfahren zur Änderung der Befristung der Genehmigung für die Methodik zur Ausgestaltung der Umlage nach § 35e EnWG

Die Beschlusskammer 7 hat am 27.02.2024 auf Antrag des Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH (THE) ein Verfahren zur Änderung der Befristung des Beschlusses vom 29.07.2022 (Az. BK7-22-052; Genehmigung der Methodik zur Ausgestaltung der Umlage nach § 35e EnWG) eingeleitet. Hintergrund des Antrages ist das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes zu Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen und zur Anpassung weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften am 09.02.2024. Mit Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung wurde u.a. der Anwendungszeitraum der Regelungen der §§ 35a bis 35f EnWG bis zum Ablauf des 31.03.2027 verlängert. Mit ihrem Antrag begehrt die THE ausschließlich die Verlängerung der aktuell bis zum 31.03.2025 befristeten Genehmigung der Methodik zur Ausgestaltung der Umlage nach § 35e EnWG entsprechend der vorgenannten Gesetzesänderung bis zum 31.03.2027. Inhaltliche Anpassungen der genehmigten Methodik sind hingegen nicht beantragt und somit nicht Gegenstand des Verfahrens. Das Verfahren richtet sich an den Marktgebietsverantwortlichen THE.

Anlage
THE_Aenderungsantrag zur Ausgestaltung der Gasspeicherumlage (pdf / 790 KB)

weitere Dokumente
Beschluss vom 29.07.2022

BK7-24-01-003

Entscheidung

Stand: 27.02.2024

Mastodon