BK7-24-01-001 Verfahren der Beschlusskammer 7

Verlängerung der Frist für die kommerzielle Inbetriebnahme für die LNG-Anlage Stade

Die Beschlusskammer hatte für die LNG-Anlage Stade aufgrund der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 22.01.2024 (C(2024) 458 final) ein Verfahren zur Änderung des in der Ausnahmegenehmigung (BK7-20-107-final vom 19.09.2022) geregelten Datums bezogen auf die kommerzielle Inbetriebnahme eingeleitet.

Hanseatic Energy Hub (HEH) hatte zuvor einen Antrag mit der Bitte um Verlängerung der kommerziellen Inbetriebnahmefrist eingereicht. Die Europäische Kommission hat mit Beschluss vom 22.01.2024 (C(2024) 458 final) entschieden, dass die in der Ausnahmegenehmigung (BK7-20-107-final vom 19.09.2022) enthaltene Frist für die kommerzielle Inbetriebnahme abzuändern ist.

Die Bundesnetzagentur hat den Beschluss der Europäischen Kommission gemäß § 28a Abs. 3 EnWG und Art. 36 Abs. 9 Richtlinie 2009/73/EG umgesetzt und am 15. Februar 2024 einen Änderungsbeschluss bezogen auf die Frist für die kommerzielle Inbetriebnahme nach Maßgabe der von der Europäischen Kommission verlangten Änderungen erlassen. Die übrige Ausnahmegenehmigung bleibt unverändert.

Der am 15. Februar 2024 erlassene Änderungsbeschluss inkl. Anlage ist in einer um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung veröffentlicht.

Die Entscheidung der Europäischen Kommission (C(2024) 458 final) vom 22.01.2024 ist in einer um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung in deutscher und englischer Sprache auf der Internetseite der Europäischen Kommission auf der folgenden Seite veröffentlicht. Allein die deutsche Fassung ist verbindlich.

BK7-24-01-001

Anlage
Anlage zum Beschluss (BK7-24-01-001) vom 15. Februar 2024 – in deutscher Sprache (pdf / 2 MB)

Stand: 23.02.2024

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