BK7-23-042 EWE GASSPEICHER GmbH
§ 35h Abs. 2 S. 1 EnWG

Verfahren zur Genehmigung der Stilllegung von Teilen einer Gasspeicheranlage nach § 35h Abs. 2 S. 1 EnWG

Die Beschlusskammer 7 hat am 01.09.2023 auf Antrag der EWE GASSPEICHER GmbH ein Verfahren eingeleitet, das auf die Genehmigung der Stilllegung einer Gasspeicherkaverne zwecks Umrüstung in eine Wasserstoffspeicherkaverne nach § 35h Abs. 2. S. 1 EnWG gerichtet ist.

BK7-23-042

Entscheidung

Stand: 26.09.2023

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