BK7-23-042
EWE GASSPEICHER GmbH
§ 35h Abs. 2 S. 1 EnWG
Verfahren zur Genehmigung der Stilllegung von Teilen einer Gasspeicheranlage nach § 35h Abs. 2 S. 1 EnWG
Die Beschlusskammer 7 hat am 01.09.2023 auf Antrag der EWE GASSPEICHER GmbH ein Verfahren eingeleitet, das auf die Genehmigung der Stilllegung einer Gasspeicherkaverne zwecks Umrüstung in eine Wasserstoffspeicherkaverne nach § 35h Abs. 2. S. 1 EnWG gerichtet ist.
BK7-23-042
Stand: 26.09.2023