BK7-23-041 gas.de Versorgungsgesellschaft mbH
§ 5 Abs. 5 S. 1 EnWG


Die Beschlusskammer 7 hat der gas.de Versorgungsgesellschaft mbH die Tätigkeit als Energielieferant von Haushaltskunden untersagt.

Die Beschlusskammer 7 hatte am 06.04.2023 von Amts wegen ein Verfahren zur möglichen Untersagung der Tätigkeit als Energielieferant gegen die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH eröffnet.

Gemäß § 5 Abs. 5 S. 1 EnWG kann die Regulierungsbehörde einem Energielieferanten die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist.

BK7-23-041

Stand: 13.07.2023

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