BK7-23-041
gas.de Versorgungsgesellschaft mbH
§ 5 Abs. 5 S. 1 EnWG
Die Beschlusskammer 7 hat der gas.de Versorgungsgesellschaft mbH die Tätigkeit als Energielieferant von Haushaltskunden untersagt.
Die Beschlusskammer 7 hatte am 06.04.2023 von Amts wegen ein Verfahren zur möglichen Untersagung der Tätigkeit als Energielieferant gegen die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH eröffnet.
Gemäß § 5 Abs. 5 S. 1 EnWG kann die Regulierungsbehörde einem Energielieferanten die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist.
BK7-23-041
Stand: 13.07.2023