BK7-22-140
Verfahren der Beschlusskammer 7
Verfahren zur Freistellung von der Regulierung gemäß § 28a EnWG auf Antrag der German LNG Terminal GmbH
Die Beschlusskammer 7 hat auf Antrag der German LNG Terminal GmbH unter dem Aktenzeichen BK7-22-140 ein Verfahren zur Freistellung von der Regulierung gemäß § 28a EnWG in Verbindung mit § 51 VwVfG eingeleitet. Die German LNG Terminal GmbH plant den Bau und Betrieb eines Flüssigerdgasterminals am Standort Brunsbüttel mit einer Jahresdurchsatzkapazität in Höhe von nunmehr 10 Mrd. m³/a. Die Antragstellerin hat hinsichtlich der am 21. Juni 2021 gewährten Ausnahme über eine Jahresdurchsatzkapazität in Höhe von 8 Mrdm³/a (BK7-18-063-final) einen Antrag auf Wiederaufgreifen des Ausnahmeverfahrens und Erlass einer Freistellung für die Regulierung für eine Jahresdurchsatzkapazität in Höhe von nunmehr 10 Mrd. m³/a gestellt.
BK7-22-140
Stand: 16.12.2022