BK7-22-129 Verfahren der Beschlusskammer 7

Verfahren zur Freistellung von der Regulierung gemäß § 28a EnWG auf Antrag der Deutsche Grüngas und Energieversorgung GmbH

Die Beschlusskammer 7 hat auf Antrag der Deutsche Grüngas und Energieversorgung GmbH (DGGEV) mit Sitz in Wilhelmshaven unter dem Aktenzeichen BK7-22-129 ein Verfahren zur Freistellung von der Regulierung gemäß § 28a EnWG eingeleitet. Die DGGEV, eine Tochtergesellschaft der Tree Energy Solutions GmbH (TES), plant den Bau eines stationären Flüssigerdgasterminals in Wilhelmshaven.

Am 21. März 2024 hat die Beschlusskammer 7 eine Ausnahme für eine Jahresdurchsatzkapazität von insgesamt 15 Mrd. m3/a für eine befristete Dauer von 20 Jahren ab der kommerziellen Inbetriebnahme erteilt. Die Ausnahmegenehmigung ist mit weiteren Nebenbestimmungen versehen, die insbesondere nach Art. 36 Abs. 6 UAbs. 3 der Richtlinie 2009/73/EG Regeln und Mechanismen für das Kapazitätsmanagement und die Kapazitätszuweisung enthalten und damit einen dauerhaften Zugang zu der LNG-Anlage gewährleisten.

Die Ausnahmeentscheidung vom 21. März 2024 steht nach § 28a Abs. 3 S. 3 EnWG unter dem Vorbehalt der Abänderung oder Aufhebung nach Maßgabe einer Entscheidung der Europäischen Kommission nach Artikel 36 Absatz 9 der Richtlinie 2009/73/EG und wurde hierzu an die Europäische Kommission übermittelt.

BK7-22-129

Entscheidung

Stand: 15.04.2024

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