BK7-22-018
Verfahren der Beschlusskammer 7
In dem Verwaltungsverfahren wegen Zustimmung zur Ernennung eines Gleichbehandlungsbeauftragten nach § 10e Abs. 3 S. 2 EnWG sowie Genehmigung der Auftragsbedingungen der Gleichbehandlungsbeauftragten, einschließlich der Dauer ihrer Bestellung, nach § 10e Abs. 3 S. 4 EnWG der GTG Nord GmbH, hat die Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 09.05.2022 den nachfolgenden Beschluss gefasst:
BK7-22-018
Beschluss BK7-22-018 (pdf, 157 KB)
Stand: 10.06.2022