BK7-22-018 Verfahren der Beschlusskammer 7

In dem Verwaltungsverfahren wegen Zustimmung zur Ernennung eines Gleichbehandlungsbeauftragten nach § 10e Abs. 3 S. 2 EnWG sowie Genehmigung der Auftragsbedingungen der Gleichbehandlungsbeauftragten, einschließlich der Dauer ihrer Bestellung, nach § 10e Abs. 3 S. 4 EnWG der GTG Nord GmbH, hat die Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 09.05.2022 den nachfolgenden Beschluss gefasst:

BK7-22-018

Stand: 10.06.2022

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